(7) Menschen ermächtigen

Um etwas zu bewirken, benötigt man Macht. Nach dem Verständnis von Humanagement bedeutet Macht nicht Macht über andere Menschen, sondern Handlungsmacht. Macht über Menschen bedeutet zu bestimmen, was diese tun oder lassen sollen – im Extremfall gegen deren Wollen und zu ihrem Schaden. Handlungsmacht gründet in Verantwortung. Allein die Übernahme von Verantwortung, und damit des Risikos des Scheiterns, legitimiert zu bestimmen, wie eine Herausforderung gelöst wird.

Verantwortung bezieht sich auf die Ergebnisse von Handlungen und Prozessen. Sie wird strukturell durch die hierarchischen Bedingungen des Unternehmens definiert (Hierarchien, Budgets ...). 

Man kann Verantwortung nur abgeben, indem man seine Position oder das Unternehmen verlässt, allerdings niemals rückwirkend.

Wir unterscheiden vier Typen der Verantwortung.

 

Durchführungsverantwortung ist aufgabenbezogen und umfasst die Verantwortung für Qualität, Zeit, Kosten sowie die Verbesserung der unmittelbaren Prozesse zur Erledigung der Aufgaben. Durchführungsverantwortung gibt es überall, sei es als Arbeiter am Fließband, als Sekretärin, als Lehrer, Opernsänger, Manager, Unternehmensinhaber oder Rechtsanwalt. 

Gestaltungsverantwortung bedeutet, die Regeln und Bedingungen für eine optimale Durchführung von Aufgaben zu schaffen. Das gelingt in der Regel dem Einzelnen nicht allein, sondern schließt die Verantwortung für Kooperation ein. Führungskräfte aller Ebenen tragen Gestaltungsverantwortung. Eine Aussage „das geht nicht, weil ...“ zeigt, dass der Betreffende die Gestaltungsverantwortung nicht wahrgenommen hat. Gestaltungsverantwortung wird durch Prozesse und strukturelle Bedingungen (z.B. Budgets) begrenzt und erfordert bei Grenzerreichung klare Kommunikation.

Zielverantwortung umfasst die Herausarbeitung, Entscheidung, Vorgabe und Kommunikation von Zielen sowie die Erfüllungskontrolle. Zielverantwortung liegt bei den Führungskräften. Besondere Herausforderung ist es, die Zielverantwortung genau auf die prozessualen und strukturellen Verantwortungsrahmen zu begrenzen. Zielverantwortung kann bei wachsender Komplexität nur in Kooperation ausgeübt werden. Diese zu gestalten gehört zur Zielverantwortung.

Unternehmerische Verantwortung ist Haftungsverantwortung. Es geht um persönliche materielle Haftung mit existenziellem Ausmaß. Nur dann besteht die Legitimation für Richtungsentscheidungen, Entscheidungen über Geschäftsfelder, Strategien und disruptive Veränderungen.

Grundsätzlich: Niemand kann die Verantwortung für andere Menschen übernehmen. Jeder Mensch ist für sein Handeln und dessen Ergebnis selbst verantwortlich. Wohl kann – und muss – Verantwortung für die Bedingungen, unter denen Menschen arbeiten, dass sie überhaupt Arbeit haben, für die Prozesse ihrer Erziehung und Kooperation übernommen werden.